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Alarmsignale sind Pflicht

icon.crdate26.02.2024

Sie wohnen bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Signal die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei. Sie werden wach. Was denken Sie?

Sie wohnen bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Signal die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach.


Was denken Sie?

  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen?
  • Die werden doch nicht zu uns kommen?
  • Sind alle unsere Kinder zu Hause?
  • Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner Nachtruhe stören?!


Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Deshalb hat die Feuerwehr die Pflicht im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Und dabei hilft ihr das sog. Wegerecht nach § 38 Straßenverkehrsordnung. Dieses kann aber nur mit Blaulicht und Martinhorn eingefordert werden. Das bedeutet „alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute

  • vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren.
  • ab 6 Uhr auch wieder zur Arbeit müssen.
  • die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oft auch ihre Familien betrifft)


Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis.

Eine Information des Feuerwehr Verband Baden-Württemberg.